|
|
|
Wie
wird gewählt? |
-
Ankreuzen
einer Liste
Ein gesamter Wahlvorschlag wird gewählt mit einem Kreuz in den Kreis
vor dem Namen der Partei oder Wählergruppe. Damit erhält jede einmal
aufgeführte Person eine Stimme. Jede zweimal (bzw. dreimal)
aufgeführte Person erhält zwei (bzw. drei) Stimmen. Sind weniger
Personen aufgeführt als Stimmen zur Verfügung stehen können die
Reststimmen an einzelne Personen anderer Wahlvorschläge gegeben
werden, damit sie nicht verfallen.
-
Kumulieren -
bis zu drei Stimmen für eine Person
Durch Häufeln von bis zu drei Stimmen kann die Chance für eine
Person, ein Mandat zu erringen, erhöht werden. Dazu muss in das
Viereck vor dem Namen eine 2 oder 3 gesetzt werden. Drei Stimmen ist
die höchste Stimmenzahl, die eine Person erhalten kann.
-
Panaschieren
- Stimmen für Personen auf verschiedenen Listen
Die Stimmen können auch auf Personen in verschiedenen
Wahlvorschlägen verteilt werden. Dabei darf die Gesamtstimmenzahl
(in Kemmern 28) nicht überschritten werden. Es darf hier auch
kumuliert werden.
-
Verbindung
Listenkreuz und Einzelstimmvergabe
Stimmen können an Personen verschiedener Wahlvorschläge vergeben
werden und außerdem kann ein Listenkreuz gesetzt werden. So kann man
sicherstellen, dass keine Stimmen verloren gehen. Durch das
Listenkreuz werden die noch nicht vergebenen Reststimmen in dem
angekreuzten Wahlvorschlag von oben nach unten den noch nicht
einzeln gekennzeichneten Personen zugerechnet. Einzelstimmvergabe
geht aber vor Listenkreuz.
|
|
|